Rechtliche Grundlagen / Behörden / Formulare

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Amateurfunkdienst in Österreich sind:

Weiters gibt es Kundmachungen der Behörden, die den Amateurfunkdienst betreffen, etwa eine Liste jener Länder, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben (derzeit nur die Volksrepublik Korea), oder Abkommen mit Ländern bzgl. der Gegenseitigkeit (dzt. Thailand).

Alle Informationen der Behörde zum Amateurfunkdienst findet man auf der Website des Fernmeldebüros der Fernmeldebehörde.

Adressen von Behörden / Formulare

Die Adressen und Zuständigkeiten von Behörden, die für den Amateurfunk relevant sind, findet man hier.

Diverse Formulare der Fernmeldebehörde kann man hier herunterladen.

 

Die CEPT Lizenz

Der Inhaber einer Amateurfunkbewilligung der Klasse 1 CEPT  gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 darf eine Amateurfunkstelle während kurzzeitiger Aufenthalte in Staaten betreiben, die die T/R 61-01 umgesetzt haben. Der Inhaber einer Amateurfunkbewilligung der Klasse 4 CEPT Novice gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 darf eine Amateurfunkstelle während kurzzeitiger Aufenthalte in Staaten betreiben, die die Empfehlung (05)06 umgesetzt haben. Bei der Ausübung des Amateurfunks in einem Gastland müssen die Bestimmungen der zutreffenden Empfehlung und die im Gastland geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Sehr detaillierte Hinweise zu den CEPT Vereinbarungen findet man auf der Website der deutschen Bundesnetzagentur unter "Anwendung der CEPT Regelung".

Eine aktuelle Liste der Länder, die die CEPT Empfehlungen umgesetzt haben, mit den wichtigsten Bestimmungen der jeweiligen Länder, wird regelmäßig von unserer Schwesterorganisation DARC e.V. publiziert, und steht mit freundlicher Genehmigung des DARC zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung (Verwendung über den eigenen Bedarf hinaus nur nach Rücksprache mit dem DARC!).

 

Ausländische CEPT Lizenz in OE / Foreign CEPT Licence in OE

Als Inhaber einer einer ausländischen CEPT Lizenz dürfen Sie kurzzeitig Amateurfunkverkehr in Österreich betreiben. Es gelten die österreichischen Bestimmungen (s.u.).

As a foreign CEPT licence holder you are allowed to participate in amateur radio communications from Austria during a short-time stay. All Austrian regulations apply:

  • Frequenzen/Frequencies: 135,7–137,8 kHz; 1,81–1,95; 3,5–3,8; 7–7,2; 10,1–10,15; 14–14,35; 18,068–18,168; 21–21,45; 24,89–24,99; 28–29,7; 50–52; 144–146; 430–440 MHz (439,1–440 MHz: nur Empfangsbetrieb / receive only); 1,24–1,3; 2,304–2,31,2,32–2,322, 2,4–2,45; 5,65–5,85; 10,368–10,370, 10,4–10,5; 24–24,25; 47–47,2; 76–81; 122,25–123; 134–141; 241–250 GHz;
  • CEPT-Novice: 1,81–1,95; 3,5–3,8; 21–21,45; 28–29,7; 144–146; 430–440 MHz (439,1–440 MHz: nur Empfangsbetrieb / receive only)
  • Leistung / RF Power: 400 W (135 kHz: 1 W ERP; 1,81–1,83, 1,85–1,95, 50 MHz: 100 W; 1,83–1,85, 7,1–7,2, 10, 430 MHz, 1,24 GHz: 200 W; 10,368–10,37 GHz: 10 W EIRP);
  • CEPT-Novice: 100 W
  • Betriebsarten / modes: alle/all (135 kHz, 1,81–1,84 MHz: nur CW/Digital only; 1,84–1,95 MHz: CW/SSB/Digital; ATV: > 430 MHz)
  • Dem Heimatrufzeichen vorangestellter Landeskenner / Prefix to use with your home call sign: OE/
  • Rufzeichenzusätze / suffixes: /M mobile, /P portable

Gastlizenzen für OE / Guest Licences for OE

Neben der einfacheren Möglichkeit, mit einer CEPT Lizenz in Österreich zu funken, haben Sie als ausländischer Gast auch die Möglichkeit, eine Gastlizenz anzufordern - etwa, wenn Ihre Lizenz keine CEPT Genehmigung beinhaltet. Die Gastlizenz berechtigt Sie, für einen bestimmten Zeitraum mit einem OE-Rufzeichen in Österreich aktiv zu sein. 

Apart from the easier possibility to use a CEPT Licence in Austria, you can also apply  for a guest licence, should your licence not include a remark regarding CEPT recommendations. A guest licence enables you to be active for a certain period of time using an Austrian callsign. For further information don't hesitate to send an email to info@oevsv.at .

Download RADIO AMATEUR GUEST LICENCE APPLICATION FORM FOR AUSTRIA – OE 

Form: Application for Guest Licence in Austria